Wenn Sie ihr Kind für die Schule anmelden, treffen Sie damit eine wichtige Entscheidung für ihr Kind aber auch für sich. Sie haben bei der Anmeldung die freie Wahl, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Einen Anspruch auf einen Schulplatz hat Ihr Kind jedoch nur an der Ihnen nächstgelegenen Schule, welche den Vorteil bietet, dass Ihr Kind einen kurzen Schulweg hat und diesen gegebenenfalls mit Schulkindern aus der Nachbarschaft bestreiten kann.
Der ausgefüllte Anmeldeschein, den Sie von der Stadt zugeschickt bekommen, muss persönlich an der Schule abgegeben werden.
Über die tatsächliche Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens. Die Entscheidung für einen möglicherweise gewünschten OGS-Platz ist unabhängig von der schulischen Aufnahme, erfolgt an unserer Schule durch die AWO. Die Aufnahmekriterien sind durch die Stadt Witten festgelegt und für alle Einrichtungen verbindlich.
In Witten ist der Termin für den Versand der Aufnahmebescheide zentral geregelt und erfolgt zum 15. Februar des Jahres, in dem die Einschulung stattfindet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor diesem Termin keine gesicherten Auskünfte über mögliche Aufnahmen geben dürfen.
In folgender Broschüre erhalten sie wichtige Informationen vom Ministerium für Schule und Bildung: